Arbeitsmedizin - Gesundheit geht uns alle an !

Gesund im Arbeitsleben. Bis zur Rente. Und darüber hinaus!

Die Arbeitsmedizin ist wesentlicher Bestandteil unseres präventiven Gesundheitssystems im Arbeitsleben.

Schädliche Einflüsse und Unfallrisiken die im Arbeitsleben auftreten können, sollen frühzeitig erkannt, evaluiert und verhindert werden, sodass die Gesundheit lange erhalten wird bzw. Erkrankungen erst gar nicht entstehen.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und teils massiver Arbeitsverdichtung können durch gesundes und leistungsfähiges Personal Ressourcen und Kosten eingespart sowie Gewinne maximiert werden.

Nachfolgend finden Sie verschiedenste Informationen und Gesetzestexte zu spezifischen arbeitsmedizinischen Themen.

Arbeitssicherheitsgesetz ASiG (1973)

§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte

(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere

1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei

a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,

b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,

c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,

d) arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,

e) der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,

f) Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,

g) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,

2. die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,

3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit

a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,

b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,

c) Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,

4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken.

(2) Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.

(3) Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

§ 11 Arbeitsschutzausschuß (ASA)

Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:

dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,

zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,

Betriebsärzten,

Fachkräften für Arbeitssicherheit und

Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.

Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.

Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.hre Berechtigung zu überprüfen.

Arbeitsschutzgesetz ArbSchG (1996)

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

...

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen ("Gefährdungsbeurteilung")

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die BEurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

...

§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.

...

§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

...

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV

§ ... Thema

(1) ...

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsmedizin

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Beteiligung an Primärprävention, allgemeine Angebots- und Anlassuntersuchungen, Wiedereingliederung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 5 und 11 Gefährdungsbeurteilung, Angebots- und Wunschuntersuchungen

Arbeitsmedizinverordnung (ArbMedVV) Beteiligung an Gefährdungsbeurteilung, Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, Wunschuntersuchungen,

Angebotsuntersuchungen bei Exposition unterhalb der Grenzwerte, Pflichtuntersuchungen bei Exposition oberhalb

der Grenzwerte (nur in begründeten Ausnahmefällen), Angebotsuntersuchungen der Augen und Prüfung auf

spezielle Sehhilfen, Pflichtuntersuchung wegen gesundheitlicher Unbedenklichkeit, Arbeiten unter Druckluft,

Angebots- und Pflichtuntersuchungen bei Arbeit in extremer Hitze oder Kälte, beim Tragen von Atemschutzgeräten,

bei Tätigkeiten in Sub-/Tropen etc.

Lastenhandhabungsverordnung §3 Angebotsuntersuchung bei der manuellen Handhabung von Lasten

Arbeitszeitgesetz §6 Angebotsuntersuchungen bei regelmäßiger Nachtarbeit

Jugendarbeitsschutzgesetz Schutz der Jugendlichen bei der Arbeit

SGB IX § 84 Beteiligung am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Röntgenverordnung § 37-41 Pflichtuntersuchung bei Arbeit im Kontrollbereich

Strahlenschutzverordnung §§60-64 Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge bei Unfallereignissen

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften Betreuung und Einsatzzeiten im Betrieb

Oben genannte Links wurden am 12.12.2023 verlinkt. Auf Korrektheit, Aktualität und etwaige Unstimmigkeiten wird keine Gewähr übernommen, jeder Nutzer muss sich selbst über Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und ggf. alternative Quellen vergewissern.

Die Arbeitsmedizin untergliedert sich in eine Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.

Die Grundbetreuung ist in neun Aufgabenfelder unterteilt:

1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention

3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhaltensprävention

4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit

5. Untersuchung nach Ereignissen

6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten

7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten

8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen

9. Selbstorganisation

Die betriebsspezifische Betreuung umfasst betriebliche Besonderheiten bzgl. spezifischer Gefährdungen:

1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung:

1.1 Besondere Tätigkeiten

1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen

1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken

1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge

1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz

1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels

1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit

1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation:

2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten

2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen

2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien

2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren

2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung

3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (2 Aufgabenfelder):

3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen

3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin

4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (1 Aufgabenfeld): Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung

Nach dem STOP-Prinzip soll die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen gegen eine Gefährdung am Arbeitsplatz bzw. beim Umgang mit Gefahrstoffen beachtet werden:

  1. S – Substitution (Prüfung, ob Gefahrstoffe durch weniger oder nicht gefährliche Stoffe ersetzt werden können)

  2. T – Technische Schutzmaßnahmen (z.B. geschlossene Systeme, technische Lüftung, Absaugung)

  3. O – Organisatorische Maßnahmen (z.B. Wartungspläne, Begehungen, Unterweisungen, Arbeitsplatzrotation)

  4. P – Persönliche Maßnahmen (z.B. Schutzkleidung, Gehörschutz, Atemschutz, etc.

Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen (ehem. G1-G46)

G Gefährdungsfaktor Grundlage Vorsorge Diagnostik Beratung Nachuntersuchungs-Intervall Mögliche Erkrankung

1.1 Silikogener Staub Pflicht: Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Angebot: Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Wunsch: Lungenfunktion

Röntgen-Thorax

1.2 Asbestfaserhaltiger Staub Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre Pleuramesotheliom

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Lungenfunktion

Röntgen-Thorax

1.3 Künstlich mineralischer Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Staub der Kat. 1 oder 2 Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Lungenfunktion

Röntgen-Thorax

1.4 Allgemeiner Staub Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Lungenfunktion

Röntgen-Thorax

2. Blei /-Verbindungen Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

Biomonitoring

3. Bleialkyle Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

4. Gefahrstoffe, die Hautkrebs Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

oder tumoröse Hautver- Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

änderungen hervorrufen Urinuntersuchung

ggf. Biomonitoring

5. Glykoldinitrat/Glycerinnitrat Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

Langzeit-Blutdruckmessung

Schellong-Test

Belastungs-EKG

6. Schwefelkohlenstoff Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Belastungs-EKG

7. Kohlenmonoxid Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

Lungenfunktion

Belastungs-EKG

8. Benzol Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

9. Quecksilber/-verbindungen Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

Urinuntersuchung

ggf. Biomonitoring

10. Methanol Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Sehtest

11. Schwefelwasserstoff Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

Ruhe-EKG

12. Phosphor (weiß) Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

13. Tetrachlormethan Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Ruhe-EKG

14. Trichlorethen Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Ruhe-EKG

15. Chrom-IV-Verbindungen Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Lungenfunktion

Röntgen-Thorax

Röntgen Nasennebenhöhle

16. Arsen/-verbindungen Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

17. Tetrachlorethen Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Ruhe-EKG

18. Tetrachlorethan / Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Perchlorethan Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Ruhe-EKG

19. Dimethylformamid Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

20. Lärm ArbMedVV P: LEx,8h = ≥85dB(A) / LpC,peak = ≥137dB(C) Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

A: LEx,8h = ≥80dB(A) / LpC,peak = ≥135dB(C) Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

W: Hörtest

21. Kälte Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Urinuntersuchung

22. Säureschäden der Zähne Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

23. Obstruktive Atemwegs- Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Erkrankungen Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Lungenfunktion

ggf. Röntgen-Thorax

24. Hauterkrankungen Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

(Ausnahme Hautkrebs) Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

25. Fahr-, Steuer- und Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Überwachungstätigkeiten Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

ggf. Blutentnahme

Hörtest

Sehtest

ggf. Perimetrie

26. Atemschutzgeräte Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

Lungenfunktion

ggf. Röntgen-Thorax

ggf. Ruhe-EKG oder Belastungs-EKG

Hörtest

Sehtest

ggf. Perimetrie ?!?!?

27. Isocyanate Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Lungenfunktion

Röntgen-Thorax

28. Monochlormethan (Chlor- Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

(methan, Methylchlorid) Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Ruhe-EKG

29. Xylol, Toluol Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

Biomonitoring

30. Hitze Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Belastungs-EKG

ggf. Röntgen-Thorax

31. Überdruck Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Lungenfunktion

ggf. Röntgen-Thorax

Belastungs-EKG

Hörtest

Sehtest

ggf. Perimetrie ?!?!?

32. Cadmium/-verbindungen Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

Lungenfunktion

ggf. Röntgen-Thorax

33. Aromatische Nitro- und Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Aminoverbindungen Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

34. Fluor und seine an- Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

organische Verbindungen Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Lungenfunktion

ggf. Röntgen-Thorax

35. Arbeitsaufenthalte im Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Ausland unter besond. Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

klimatischen und gesund- Blutentnahme Impf- und Reiseberatung

heitlichen Bedingungen

36. Vinylchlorid Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

Sonographie Abdomen

37. Bildschirmarbeit Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Sehtest

ggf. Perimetrie ?!?!?

38. Nickelstäube Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Lungenfunktion

Röntgen-Thorax

Röntgen Nasennebenhöhle

39. Schweißrauche Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

ggf. Biomonitoring

Lungenfunktion

Röntgen-Thorax

40. Krebserzeugende und Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Erbgutverändernde Stoffe Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Röntgen-Thorax

ggf. Sonographie Abdomen

41. Absturzgefahren Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Ruhe-EKG oder Belastungs-EKG

Hörtest

Sehtest

Perimetrie

42. Infektionsgefahren Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

43. Biotechnologie Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

44. Hartholzstäube Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Nasenendoskopie

45. Styrol Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

Blutentnahme

ggf. Biomonitoring

Lungenfunktion

46. Belastungen Muskel- Anamnese Gefahrenaspekt 3 Jahre

und Skelettapparat Körperliche Untersuchung Vermeidungsstrategie

einschl. Vibrationen Arbeitsergonometrie

Grundbetreuung

Arbeitsplatzgestaltung, Gefährdungsbeurteilung, Analyse von Unfällen und Berufskrankheiten

Vorsorgeuntersuchungen

Angebots- und Pflichtuntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen

gray concrete wall inside building
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white and black abstract painting
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worm's-eye view photography of concrete building
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Tauglichkeitsuntersuchungen

u.a. Einstellungsuntersuchungen, Taucher- und Flugtauglichkeit, Untersuchungen zur Erkennung und Vermeidung psychischer Belastungen, etc.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen

Erstantrag und Verlängerung für LKW (Klasse C, C1, CE, C1E), Bus (Klasse D, D1, DE, D1E), Taxi, Mietwagen, Krankentransporte und Bootsführerschein

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white concrete building during daytime
white concrete building during daytime
white concrete building during daytime
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A curved facade covered in white latticework
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